ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Mit der Übergabe oder sonstigen Kenntnisnahme unserer Exposés (z. B. über unsere Website, Online-Portale, Inserate, Aushänge oder sonstige Medien) bieten wir Ihnen unsere Maklertätigkeit an.
Anbieter ist:
Martin Dau
handelnd unter der Geschäftsbezeichnung
„Dau & Partner"
Gorch-Fock-Strasse 30
25980 Sylt OT Westerland
Deutschland
– nachfolgend „Makler“ genannt –
-
Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Angebots ist die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers hinsichtlich der im jeweiligen Exposé bezeichneten Immobilie (nachfolgend „Verkaufsobjekt“).
Mit der Inanspruchnahme der Maklerleistung, insbesondere durch Abruf des Exposés oder Kontaktaufnahme, kommt ein Maklervertrag zu den hier genannten Bedingungen zustande.
2. Vertraulichkeit
Sämtliche Informationen, Unterlagen, Exposés und Kenntnisse, die Sie im Rahmen unserer Maklertätigkeit erhalten, sind streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für eigene Zwecke zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte – auch auszugsweise – ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Maklers zulässig. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung behalten wir uns vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, insbesondere Ersatz der entgangenen Provision, sofern es infolge der Weitergabe zu einem Vertragsabschluss durch Dritte kommt.
3. Vorkenntnis
Ist Ihnen das angebotene Verkaufsobjekt bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns diese Vorkenntnis unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Kalendertagen nach Erhalt des Exposés, schriftlich unter Angabe der Quelle mitzuteilen. Unterlassen Sie diese Mitteilung, behalten wir uns vor, uns auf die fehlende Anzeige zu berufen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
4. Doppeltätigkeit
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Makler auch für den jeweils anderen Vertragspartner (z. B. Verkäufer oder Käufer) entgeltlich tätig wird, soweit gesetzlich zulässig.
5. Angaben zu Flächen und Objektinformationen
Die in den Exposés angegebenen Flächenangaben beruhen auf den uns vom Auftraggeber oder Dritten zur Verfügung gestellten Informationen. Sie stellen regelmäßig die Summe der Grundflächen der einzelnen Räume (sogenanntes Fußleistenmaß) dar.
Räume im Untergeschoss (Keller) sowie Spitzböden sind nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein in der Regel nicht zum dauerhaften Aufenthalt von Personen bestimmt.
Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit übernommen.
6. Schriftform
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Maklervertrages bedürfen aus Beweisgründen der Schriftform. Kündigungen des Maklervertrages haben ebenfalls schriftlich zu erfolgen.
7. Haftung
Der Makler haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Makler nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.
Eine weitergehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
8. Rechtswahl und Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Makler und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, wird als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Maklers vereinbart.
9. Nutzung von Nebenflächen
Der Makler übernimmt keine Haftung für die Zulässigkeit der Nutzung von Kellerräumen, Garagen, Dachböden oder Spitzböden zu Wohnzwecken, sofern diese nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein oder kommunalen Satzungen nicht zum dauerhaften Aufenthalt von Personen bestimmt oder zugelassen sind.
Aus abweichenden Erklärungen in Vertragsverhandlungen, Prospekten, Exposés oder Landingpages können keine weitergehenden Rechte hergeleitet werden.
10. Baurechtliche Prüfung
Der Makler haftet nicht für die baurechtliche Zulässigkeit der Bebauung oder Nutzung des Verkaufsobjektes. Eine Beratung zu öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, baurechtlichen Fragen oder Nutzungsmöglichkeiten erfolgt nicht und ist nicht Gegenstand des Maklerauftrages. Es wird empfohlen, vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages gegebenenfalls einen Architekten, Bauingenieur oder sonstige fachkundige Berater hinzuzuziehen.
11. Haftung für Objektangaben
Der Makler hat insbesondere Angaben zum Baujahr sowie zur Wohn- und Nutzfläche nicht im Einzelnen überprüft. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben in Exposés oder Landingpages wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Verbindlich sind ausschließlich die Vereinbarungen, die Gegenstand des notariellen Kaufvertrages sind.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Mai 2026